Schuhzurichtungen

Was sind Schuhzurichtungen ?

Dies sind Korrekturen und Änderungen an den Absätzen, den Laufsohlen oder im Schaftbereich konfektionierter Schuhe ,entsprechend vorliegender medizinischer Notwendigkeit. Solche orthopädischen Schuhzurichtungen können Schmerzen und Beschwerden lindern oder gar beseitigen, und erhöhen gleichzeitig den Komfort beim Gehen und Stehen . Deren Wirkung ist nicht nur auf den Fuß beschränkt, auch Knie-, Hüft- oder Rückenbeschwerden können dadurch positiv beeinflusst werden .

Zu solchen Korrekturen und Änderungen gehören beispielsweise Beinlängenausgleiche, Innen- oder Außenranderhöhungen, Ballen- und Schmetterlingsrollen, Abroll- und Keilabsätze, Absatzverlängerungen – und verbreiterungen ,Stufenentlastungen , Schuhbodenversteifungen- und verbreiterungen .

Es sind Therapiemöglichkeiten bei Beinlängendifferenzen, Beckenschiefstand, Gonarthrosen, bzw. Kniebeschwerden, Sprunggelenksbeschwerden, Knickfüßen, Metatarsalgien, Arthrosen in der Großzehe , zur Druckentlastung bei Polyneuropathie.

Orthopädische Schuhzurichtungen sind mit Zuzahlungen zwischen 5,- und 10,- EUR pro Paar / Stück behaftet und die Anzahl pro Jahr beschränkt , und beeinflussen nicht das Budget eines Arztes, da es ebenfalls Hilfsmittel sind.

Allerdings sollte bei der medizinischen Notwendigkeit orthopädischer Schuhzurichtungen auf Grund der Mengenbeschränkungen durch die Krankenkassen ein dafür geeignetes und hochwertiges Schuhwerk gewählt werden, damit eine entsprechende, möglichst lange Nutzungsdauer gegeben ist. Abhängig von Schuhaufbau, Material und Farbe ist nicht immer alles möglich und gelegenlich kollidieren hier Wünsche und Vorstellungen des Kunden mit der handwerklichen Machbarkeit .

Nähere Informationen zu den einzelnen Versorgungsmöglichkeiten, Kostenübernahmen und Zuzahlungen erhalten Sie nach Vorliegen einer ärztlichen Verordnung im persönlichen Gespräch vor Ort .

Punktentlastungen sowie Längs- und Quergewölbestützen sind nicht mehr Bestandteil des Hilfsmittelkataloges und daher in aller Regel nicht mehr bei Krankenkassen abrechenbar. Diese Schuhzurichtungen können aber durchaus als Privatleistung gefertigt werden .